Quarantäne

Die Prüfung der Dokumente zur Einweisung von Amita* in eine von Terre des hommes angeordnete «Quarantäne» und die Behandlung in einem Privatspital im Frühjahr 1978 im Kanton Genf stützt sich auf die Expertise der Medizinhistorikerin Iris Ritzmann. Sie kommt zum Schluss, dass das Hilfswerk nicht befugt gewesen sei, eine Quarantäne zu verhängen. Eine solche Massnahme hätte vom Genfer Kantonsarzt ausgehen müssen. In jenem Jahr gab es für die zuständigen Schweizer Behörden überhaupt keinen einzigen Anlass für die Notwendigkeit einer solchen Anordnung. Das heisst, Terre des hommes machte mit der «Quarantäne» gegenüber den angehenden Adoptiveltern eine eigenmächtige Vorgabe, zu der das Hilfswerk gar nicht befugt war. Amita war kein Einzelfall: Terre des hommes wies ausländische Kinder, die für eine Adoption in der Schweiz ausgewählt worden waren, routinemässig für eine «Quarantäne» in ein Spital ein. Dabei kam es sogar zu einem Todesfall: Gemäss einer Westschweizer Tageszeitung stürzte sich im Juni 1980 ein siebenjähriger indischer Knabe in der «Quarantäne» aus dem Fenster eines Spitals und zog sich tödliche Verletzungen zu. Terre des hommes erklärte den Todesfall mit einer «Kette von unglücklichen Umständen».

Quellen / Literatur